Der BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher teilte gestern allen Vereinen per Mail mit, dass die vom BFV infolge der pandemiebedingten Unterbrechung der laufenden Saison 2019/20 eingesetzte LAG (Lösungs-Arbeitsgruppe) „Vereinswechsel“ fünf Tage nach den Grundsatzbeschlüssen des Außerordentlichen DFB-Bundestages konkrete Vorschläge zu Vereinswechseln im bayerischen Amateurbereich der Männer und Frauen präsentiert habe, die für alle Vereine ein Höchstmaß an Schutz bieten sollen. Demnach soll es vor einer Fortsetzung der aktuell unterbrochenen Saison auch in der Phase der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters.
Die neue, jetzt im Vorschlag vorliegende Regelung beinhaltet, dass der abgebende Verein den wechselwilligen Spieler|Innen grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre. Bestehen bleibt die Regelung, dass sich Spieler|Innen bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei ihren Vereinen abmelden müssen. Ebenso unverändert muss der Verein den Spieler|Innen binnen 14 Tagen nach der Austrittserklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegangenen Passanträge für Spieler|Innen sollen nach dieser vorgeschlagenen Regelung bearbeitet werden. Aktuell hat der BFV die Wechselmöglichkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidung ausgesetzt. Unverändert muss dagegen die Regelung bei Vertragsspieler|Innen bleiben, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler|Innen geführt würden. Ein Statuswechsel vom Amateur- zum Vertragsspieler bedarf indes ebenfalls wiederum der Zustimmung des abgebenden Klubs. Auch das schützt den abgebenden Verein.
Der BFV Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat, resümierte, dass dieser erarbeitete und von allen mitgetragene Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwechsel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für alle Vereine sei, ohne dass man dem Vorstand als beschließendes Gremium vorgreifen wolle. Nahezu alle Klubs hätten in diesem Jahr noch kein Pflichtspiel bestreiten können, weshalb sich im Vergleich zum Spielerwechsel im Winter nichts ändere. „Wir erleben mit der Unterbrechung gerade quasi eine verlängerte Winterpause. Wir alle sind daher der festen Überzeugung, dass diese Lösung auch den bestmöglichen Interessenausgleich schafft. Die berechtigte Angst der Vereine, sie wären Spielerabgängen schutz- und hilflos ausgesetzt, ist damit genommen. Es waren sehr intensive, aber vor allem äußerst konstruktive Runden mit den LAG-Vertretern, die allesamt diesen erarbeiteten Vorschlag so mittragen, auch wenn der eine oder andere dafür plädiert hatte, im Sommer überhaupt keinen Wechsel zuzulassen. Wir alle stehen zu diesem jetzt gewählten Weg. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken.“
Franz Perneker vom FC Deisenhofen führte aus, dass nach intensiven Diskussionen eine annehmbare Lösung gefunden worden sei, die der gesamten Bandbreite der bayerischen Amateurvereine gerecht werde. Ihm sei wichtig, dass die Vereine, die Jugendarbeit und Ausbildung betreiben, maximal geschützt würden.
Martin Werndl vom SV Hohenlinden betonte, dass er mit der festen Einstellung, keine Wechsel im Sommer zuzulassen, in die Arbeitsgruppe gegangen sei. Dazu müsse man wissen, dass der SV Hohenlinden gegen den Vorstandsbeschluss zum Weiterführen der Saison 2019/20 gewesen sei. Doch durch die intensive Sachdiskussion in der Gruppe sei er immer mehr von dieser Ansicht abgekommen, bis er die Einführung eines Winterwechsels im Sommer als eigentlich einzige, alternativlose Möglichkeit und als endgültige Meinung angenommen und auch so abgestimmt habe. Besonders positiv sei ihm aufgefallen, wie unabhängig zur Klassenzugehörigkeit die Meinungen ausgetauscht worden seien.
In der LAG „Vereinswechsel“ waren neben den Ehrenamtlichen und Mitarbeitern aus dem Hauptamt des BFV auch insgesamt 12 Vereinsverantwortliche aus ganz Bayern am Prozess aktiv beteiligt. Die Klubvertreter, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten, deckten dabei nicht nur alle Regionen im Freistaat ab, sondern auch sämtliche Spielklassen von der 3. Liga bis in die B-Klasse – und beheimaten in ihren Vereinen auch Juniorinnen-, Junioren- und Frauenfußball.
Der jetzt erarbeitete Vorschlag biete noch einen weiteren großen Vorteil für die Vereine: Bis dato war es im Sommer stets so, dass Vertragsspieler/Vertragsspielerinnen auch bei schon begonnenen Spielzeiten und bereits absolvierten Partien noch bis zum 31. August hatten wechseln können. Diese kurzfristigen Abgänge im laufenden Betrieb sind jetzt ausgeschlossen, weil die Saison in Bayern mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen frühestens zum 1. September 2020 fortgesetzt werden soll – vorausgesetzt, die staatlichen Regelungen lassen dies dann bereits zu.
Der BFV-Vorstand berät am kommenden Donnerstag über den Vorschlag und wird eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung gilt zunächst für den Bereich der Frauen und Männer, etwaige Anpassungen für den Nachwuchsbereich können erst dann getroffen werden, wenn die LAG „Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren/Juniorinnen“ zu einem Ergebnis hinsichtlich des Umgangs mit der aktuell unterbrochenen Spielzeit gelangt ist. Dies soll zeitnah der Fall sein.
Zahlreiche Informationen und auch ein übersichtliches Vereinswechsel-Handout sind hier zu finden: www.bfv.de/vereinswechsel.